Optiflor® Ex
Spezial

Optiflor® Ex

G 477
Teppich-Grundreiniger, Sprühextraktion

Verwendung

Verschmutzung

  • Normale Verschmutzungen (Staub, Getränkeflecken, Insektenverschmutzungen etc.)

Materialverträglichkeit

  • Teppich | Velour
  • Teppich | Schlingenware
  • Teppich | Nadelvlies
  • Teppich | Kugelgarn

Produktinformationen

  • Löst den Schmutz gewebeschonend und fasertief
  • Verhindert eine rasche Wiederanschmutzung
  • Schaumarm
  • Frei von optischen Aufhellern
  • PH-neutral
  • Sparsamer Verbrauch
  • Angenehmer Duft

Anwendungsbereiche

  • für wasserbeständige, farbechte textile Beläge und Polstermöbel aus Naturhaar und Synthetik

Anwendung und Dosierung

  • Stets kaltes Wasser verwenden.
  • Vorbehandlung: Lösung 1:3 bis 1:10, ca. 5 - 10 Minuten einwirken lassen.
  • Mit klarem Wasser sprühextrahieren.
  • 1:6 - mit Wasser

  • 100 Milliliter / 1 Liter Wasser

  • 100 - 500 Milliliter / 10 Liter Wasser

  • Anwendungslösungen frisch ansetzen und spätestens innerhalb 24 Stunden verbrauchen.

Hinweise

  • Vor Anwendung Oberfläche an unauffälliger Stelle auf Farbechtheit prüfen.
  • Vor Frost schützen.
  • Textile Beläge nicht durchnässen.
  • Nach vollständiger Trocknung gründlich absaugen.
  • Flor aufrichten.
  • Farbveränderungen oder -unterschiede des Produkts haben keinen Einfluss auf die Qualität. Die Produktabbildung kann in Farbe und Form vom Original abweichen.

Tipps und Tricks

Schäden an Textilien (Verfärbung, Materialaufquellen etc.)
überprüfe die Chemikalien- und Wasserverträglichkeit
Flecken auf den Textilien nach der Reinigung
Fleckendetachur durchführen, z. B. Buz® Point G 502, O Tens G 500
Schaum im Maschinen-Schmutzwassertank
Entschäumer, z. B. Buz® Defoam G 478
niedrige / schwache Reinigungsleistung
Produktdosierung anpassen

Umweltinformation

Anteil leicht abbaubarer Inhaltsstoffe

7.1 %

Phosphorgehalt

0 mg/g

Palmölbasierte Rohstoffe - Anteil RSPO-zertifiziert

100 %

Der Anteil leicht abbaubarer Inhaltsstoffe bezieht sich auf den Anteil der organischen Inhaltsstoffe, welche gemäß OECD 301 bzw. Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 als „leicht biologisch abbaubar“ definiert werden. Der Wert des Phosphorgehaltes bezieht sich auf den elementaren Phosphor. Palmöl stellt eine wichtige nachwachsende Quelle für die Herstellung von Rohstoffen dar. Der im Jahr 2004 gegründete Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) fördert nachhaltige Anbaumethoden für Palmöl. Hieraus resultiert ein Zertifizierungssystem und der Möglichkeit Rohstoffe als „RSPO-zertifiziert“ zu deklarieren.

Verkaufseinheiten

  • G477-0001RA: 1 x 1 l Flasche
  • G477-0010RA: 1 x 10 l Kanister

Einstufung gemäß CLP

Gefahrenkennzeichnung

Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenmerkmale)
  • EUH208: Enthält Methylchloroisothiazolinon, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on und 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH210: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Download-Bereich

  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Technische Datenblätter
  • Umweltinformationen

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